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   BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75   

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BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75 (https://dejure.org/1976,5672)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1976 - 5 RKn 42/75 (https://dejure.org/1976,5672)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1976 - 5 RKn 42/75 (https://dejure.org/1976,5672)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.06.1966 - 4 RJ 221/63

    Vorzeitiges Altersruhegeld - Einjährige Arbeitslosigkeit - Beginn der

    Auszug aus BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75
    Der im Rentenrecht nicht definierte Begriff der Arbeitslosigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der Rentenversicherung grundsätzlich dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen, das zur Zeit der Entstehung des Anspruchs auf das Altersruhegeld gilt (vgl. z.B. BSGE 23, 222, 223 = SozR Nr. 19 zu § 1267 RVO; BSGE 23, 235 = SozR Nr. 37 zu 1248 RVO; BSGE 25, 105, 106 = SozR Nr. 40 a.a.O.).

    Ein Versicherter, der wegen Krankheit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht, ist während der Erkrankung nicht arbeitslos im Sinne des 48 Abs. 2 RKG (BSGE 25, 105, 106 = SozR Nr. 40 zu 1248 RVO; BSG SozR Nr. 58 a.a.O.).

    Es ist richtig, daß nach dieser Rechtsprechung Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit u.a. durch Arbeitsunfähigkeit von nicht mehr als drei Monaten für den Anspruch auf das vorzeitige Altersruhegeld wegen einjähriger Arbeitslosigkeit als unschädlich angesehen wurden (BSG in SozR Nr. 43, 45 und 58 zu § 1248 RVO; vgl. auch BSGE 25, 105 = SozR Nr. 40 a.a.O.).

  • Drs-Bund, 08.12.1971 - BT-Drs VI/2916
    Auszug aus BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75
    Die amtliche Begründung zum Entwurf des RRG (BT-Drucks. VI/2916 S. 40) führt nämlich aus, daß § 1248 Abs. 2 RVO a.F. "verbessert" werden solle und "daher künftig das vorgezogene Altersruhegeld auch dann gewährt (wird), wenn die Arbeitslosigkeit durch eine infolge Krankheit oder Unfall bedingte Arbeitsunfähigkeit unterbrochen wurde oder der Versicherte einen vergeblichen Arbeitsversuch unternommen hat, da die für die Gewährung des vorgezogenen Altersruhegeldes vorgeschriebene Arbeitslosigkeit nicht ununterbrochen andauern muß".
  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 325/62

    Anforderungen an die Arbeitslosigkeit - Haupttätigkeit des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75
    Der im Rentenrecht nicht definierte Begriff der Arbeitslosigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der Rentenversicherung grundsätzlich dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen, das zur Zeit der Entstehung des Anspruchs auf das Altersruhegeld gilt (vgl. z.B. BSGE 23, 222, 223 = SozR Nr. 19 zu § 1267 RVO; BSGE 23, 235 = SozR Nr. 37 zu 1248 RVO; BSGE 25, 105, 106 = SozR Nr. 40 a.a.O.).
  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 47/61

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Arbeistlosenbegriff - Fiktion der

    Auszug aus BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75
    Der im Rentenrecht nicht definierte Begriff der Arbeitslosigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der Rentenversicherung grundsätzlich dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen, das zur Zeit der Entstehung des Anspruchs auf das Altersruhegeld gilt (vgl. z.B. BSGE 23, 222, 223 = SozR Nr. 19 zu § 1267 RVO; BSGE 23, 235 = SozR Nr. 37 zu 1248 RVO; BSGE 25, 105, 106 = SozR Nr. 40 a.a.O.).
  • BSG, 05.12.1972 - 4 RJ 107/72

    Altersruhegeld - Einjährige Arbeitslosigkeit - Frist - Fristbeginn - Meldung beim

    Auszug aus BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75
    Da sich S... am 1. Juli 1972 erstmals beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat - Anhaltspunkte für eine schon früher eingetretene Arbeitslosigkeit liegen nicht vor (vgl. BSGE 35, 85 = BSG SozR Nr. 61 zu § 1248 RVO) - und er nach den unangegriffenen Feststellungen des LSG auch während der Kur vom 8. März bis 23. April 1973 arbeitsunfähig krank war, fällt eine 52 Wochen andauernde Arbeitslosigkeit frühestens im August 1973 mit den übrigen Anspruchsvoraussetzungen des § 48 Abs. 2 RKG zusammen.
  • BSG, 25.06.1975 - 5 RKn 50/74

    Beendeter Krankenhausaufenthalt - Fahrtkosten - Fahrt zur Wohnung des

    Krankenhilfe, wenn ohne sie die "Hauptleistungen" der Krankenhilfe, insbesondere die ärztliche Behandlung und die Krankenhauspflege nicht erbracht werden können (vgl° BSG in SozR Nr° 42 zu 5 182 RVG mit weiteren Hinweisen sowie Urteil des erkennenden Senats vom 290 Januar 1975 - 5 RKn 42/75 -)" Wenn auch die Krankenhauspflege selbst bereits mit der Entlassung aus dem Krankenhaus abgeschlossen sein mag, so gehört doch der Weg des Patienten vom Krankenhaus zu seiner Wohnung notwendig zur Durchführung der Krankenhauspflege (vgl° hierzu insbesondere BSG in SozR Nr° 8 zu 5 19 BVG)" Soweit überhaupt die Benutzung eines Fahrzeugs erforderlich ist" wird es im allgemeinen genügen, wenn dem Patienten die Rückkehr in seinen Haushalt ermöglicht wird" Ausnahmsweise kann die Rückkehr in die Wohnung für den Patienten wertlos sein, Z"B° wenn die Wohnung zerstört oder sonst unbenutzbar geworden ist° In solchen Fällen muß der Patient Gelegenheit haben, sich dorthin zu begeben, wo er bis zur Wiederherstellung seiner Wohnung oder zur Gründung einer neuen Wohnung seinen ständigen Aufenthalt nehmen will° Das gilt auch und insbesondere dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die eigene Wohnung für den Patienten deshalb wertlos geworden ist, weil er in ihr nicht existenzfähig ist" Das SG hat unangefochten und für den Senat nach 5 165 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) bindend festgestellt, daß die Klägerin nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zu ihrer vollständigen Genesung der weiteren Pflege bedurfteo Das bedeutet, daß sie zur Durchführung bestimmter, zum Leben notwendiger Verrichtungen auf fremde Hilfe angewiesen war° Da sie aber in ihrer Wohnung allein und ohne Hilfe gewesen wäre, hätte sie dieser lebensnotwendigen Verrichtungen entbehren müssen" Die Wohnung war für sie daher wertlos, so daß ein wichtiger Grund dafür vorlag, ihren Aufenthalt nach der Entlassung dem Krankenhaus dort nehmen, Wo aus zu.
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Begriff Arbeitslosigkeit im Rentenrecht jedoch so zu verstehen, wie er durch das jeweils maßgebende Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt wird (BSG vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 30/91; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11 mwN; vgl auch Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, § 237 RdNr 20 mwN; VerbKomm, § 237 SGB VI RdNr 8), wobei ggf die Besonderheiten, insbesondere Sinn und Zweck der rentenrechtlichen Regelungen, zu berücksichtigen sind (Klattenhoff, aaO, § 237 RdNr 20).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat diesen Begriff daher in stRspr in Anlehnung an das Recht der Arbeitslosenversicherung unter Berücksichtigung der Besonderheiten, insbesondere von Sinn und Zweck der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen ausgelegt und ist dabei davon ausgegangen, dass rentenrechtlich die Arbeitslosigkeit eines Versicherten grundsätzlich auch dessen Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt voraussetzt (vgl zB BSG Urteile vom 23. März 1966 - 1 RA 175/62 - BSGE 24, 290 = SozR Nr. 39 zu § 1248 RVO, vom 23. März 1976 - 5 RKn 42/75 - SozR 2200 § 1248 Nr. 11, vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 199/74 - SozR 2200 § 1248 Nr. 15 und vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 19/95 - BSGE 78, 1 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 5/84

    Beginn des Anspruchs eines arbeitslosen Versicherten auf vorzeitiges

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu der hier maßgebenden Fassung des § 1248 Abs. 2 Satz 1 RVO (Urteil des 5. Senats des BSG vom 23. März 1976 - 5a RKn 42/75 = SozR 2200 § 1248 Nr. 11 und des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1977 - 4 RJ 139/76 = SozR 2200 § 1248 Nr. 17) ist ein Versicherter, der wegen Arbeitsunfähigkeit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht, nicht arbeitslos im rentenrechtlichen Sinn.

    Die neue Regelung bedeutet andererseits - und darin liegt gegen früher eine gewisse Verschlechterung der Rechtslage für die Versicherten - daß die Zeit der Arbeitslosigkeit während der genannten Rahmenfrist insgesamt "volle 52 Wochen angedauert hat" (BSG in SozR 2200 § 1248 Nr. 11, dem sich der erkennende Senat im Urteil vom 30. September 1976 - 4 RJ 3/76 = a.a.O. Nr. 16 angeschlossen hat).

  • BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 7/88

    Arbeitslosigkeit bei Wohnort im Ausland, Wartezeit für vorgezogenes

    Für die Definition des Begriffs müssen daher die Vorschriften der §§ 101 und 103 des AFG herangezogen werden (vgl BSGE 23, 222, 223; 25, 105, 106 = BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 971/11

    Rentenversicherung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der Begriff Arbeitslosigkeit im Rentenrecht so zu verstehen, wie er durch das zum Zeitpunkt der (behaupteten) Arbeitslosigkeit jeweils maßgebende Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt wird (BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11 und BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992, Aktenzeichen (Az) 4 RA 30/91 jeweils mwN).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 30/91

    Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld (ARG) wegen Arbeitslosigkeit - Ausübung

    Der im Rentenrecht nicht definierte Begriff der Arbeitslosigkeit ist unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse des Rentenversicherungsrechts grundsätzlich dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - L 16 R 570/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, ist der Begriff Arbeitslosigkeit im Rentenrecht so zu verstehen, wie er durch das jeweils maßgebende Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt wird (vgl BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 27/05 R = SozR 4-2600 § 237 Nr. 10; BSG vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 30/91; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11 mwN; vgl auch Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, § 237 RdNr 20 mwN; VerbKomm, § 237 SGB VI RdNr 8 ), wobei ggf die Besonderheiten, insbesondere Sinn und Zweck der rentenrechtlichen Regelungen, zu berücksichtigen sind ( Klattenhoff, aaO, § 237 RdNr 20 ).
  • BSG, 24.06.1982 - 4 RJ 81/81
    Urteil vom 23. März 1976 - 5 RKn 42/75 = SozR 2200, S 1248 Nr. 11).
  • BSG, 30.09.1976 - 4 RJ 3/76

    Arbeitslosigkeit von mindestens 52 Wochen - Anrechnung von Zeiten der

    Dadurch ist die zum Begriff "ununterbrochen" ergangene Rechtsprechung überholt (vgl. Urteil des BSG vom 25. März 4976 - 5 RKn 42/75).
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